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Nosbüsch & Stucke AGB

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de Ich habe die Versteigerungsbedingungen zur Kenntnis genommen.
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SEO audit: Content analysis

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Title Nosbüsch & Stucke AGB
Text / HTML ratio 49 %
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Keywords cloud der und die den des auf werden dem ist nach von zu mit Versteigerer oder Die das sind für wird
Keywords consistency
Keyword Content Title Description Headings
der 45
und 25
die 23
den 19
des 15
auf 15
Headings
H1 H2 H3 H4 H5 H6
0 1 1 0 0 0
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SEO Keywords (Single)

Keyword Occurrence Density
der 45 2.25 %
und 25 1.25 %
die 23 1.15 %
den 19 0.95 %
des 15 0.75 %
auf 15 0.75 %
werden 14 0.70 %
dem 13 0.65 %
ist 11 0.55 %
nach 11 0.55 %
von 10 0.50 %
zu 10 0.50 %
mit 10 0.50 %
Versteigerer 10 0.50 %
oder 9 0.45 %
Die 9 0.45 %
das 8 0.40 %
sind 8 0.40 %
für 8 0.40 %
wird 7 0.35 %

SEO Keywords (Two Word)

Keyword Occurrence Density
der Versteigerer 5 0.25 %
auf den 5 0.25 %
die Mehrwertsteuer 4 0.20 %
den Zuschlag 3 0.15 %
des Käufers 3 0.15 %
das Recht 3 0.15 %
der Einlieferer 3 0.15 %
mit einem 3 0.15 %
ist ein 3 0.15 %
ein Aufgeld 3 0.15 %
Aufgeld von 3 0.15 %
in dem 3 0.15 %
zu entrichten 3 0.15 %
der Versteigerung 3 0.15 %
Mehrwertsteuer berechnet 3 0.15 %
die Gültigkeit 2 0.10 %
behält sich 2 0.10 %
der Interessent 2 0.10 %
„“ gekennzeichnet 2 0.10 %
einem „“ 2 0.10 %

SEO Keywords (Three Word)

Keyword Occurrence Density Possible Spam
ist ein Aufgeld 3 0.15 % No
ein Aufgeld von 3 0.15 % No
mit einem „“ 2 0.10 % No
20 auf den 2 0.10 % No
das Recht vor 2 0.10 % No
die Mehrwertsteuer berechnet 2 0.10 % No
Mehrwertsteuer berechnet werden 2 0.10 % No
0049 030 88 2 0.10 % No
030 88 92 2 0.10 % No
88 92 20 2 0.10 % No
Mehrwertsteuer von zZt 2 0.10 % No
die Mehrwertsteuer von 2 0.10 % No
muss die Mehrwertsteuer 2 0.10 % No
den Rechnungsendbetrag die 2 0.10 % No
auf den Rechnungsendbetrag 2 0.10 % No
Rechnungsendbetrag die Mehrwertsteuer 2 0.10 % No
von 20 auf 2 0.10 % No
der EU – 2 0.10 % No
die mit einem 2 0.10 % No
nach dreimaligem Aufruf 2 0.10 % No

SEO Keywords (Four Word)

Keyword Occurrence Density Possible Spam
ist ein Aufgeld von 3 0.15 % No
Auf Zuschläge für Katalogpositionen 2 0.10 % No
von 20 auf den 2 0.10 % No
muss die Mehrwertsteuer berechnet 2 0.10 % No
die Mehrwertsteuer berechnet werden 2 0.10 % No
die Mehrwertsteuer von zZt 2 0.10 % No
0049 030 88 92 2 0.10 % No
030 88 92 20 2 0.10 % No
Rechnungsendbetrag die Mehrwertsteuer von 2 0.10 % No
den Rechnungsendbetrag die Mehrwertsteuer 2 0.10 % No
20 auf den Rechnungsendbetrag 2 0.10 % No
auf den Rechnungsendbetrag die 2 0.10 % No
Aufgeld von 20 auf 2 0.10 % No
sind ist ein Aufgeld 2 0.10 % No
gekennzeichnet sind ist ein 2 0.10 % No
„“ gekennzeichnet sind ist 2 0.10 % No
einem „“ gekennzeichnet sind 2 0.10 % No
mit einem „“ gekennzeichnet 2 0.10 % No
die mit einem „“ 2 0.10 % No
Katalogpositionen die mit einem 2 0.10 % No

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Nosbüsch & Stucke AGB de Ich habe die Versteigerungsbedingungen zur Kenntnis genommen. Ihr Gebot (in Euro) Ihre Nachricht an uns (optional): Gebot abgeben Abbrechen Newsletter Anmelden Registrieren DeutschEnglish Home Aktuell Auktion Service Kontakt Über uns Datenschutz Suche nach: Kontakt: NOSBÜSCH & STUCKE GmbH Auktionen Berlin Fasanenstraße 28 10719 Berlin · Germany Telefon 0049 (0)30 88 92 20 90 Fax 0049 (0)30 88 92 20 91 99 auktion@nosbuesch-stucke.berlin Impressum AGB cat_0Versteigerungsbedingungen 1. Die Nosbüsch & Stucke GmbH (nachstehend auch “der Versteigerer” genannt) versteigert freiwillig auf Grund der Aufträge der Einlieferer. Sie wird in eigenem Namen für Rechnung der Einlieferer durchgeführt und ist eine Versteigerung im Sinne der §§ 383 III, 474 I 2 BGB. Eine Aufstellung der Einlieferer befindet sich am Ende des Buchkataloges. Die Versteigerung erfolgt auf der Grundlage dieser Versteigerungsbedingungen. Die Versteigerungsbedingungen sind im Auktionskatalog, im Internet und durch deutlich sichtbaren Aushang in den Räumen des Versteigerers veröffentlicht. 2. Die Aushändigung der ersteigerten Güter erfolgt gegen Zahlung in Euro. Öffentlichen In­stitutionen und Bibliotheken wird ein Zahlungsziel von vier Wochen eingeräumt. 3. Der Ausruf erfolgt in der Regel mit zwei Dritteln des Schätzpreises, wenn dem kein vom Einlieferer gesetztes Limit entgegensteht. Gesteigert wird nach Ermessen des Versteigerers um jeweils 5 bis 10 Prozent. Das höchste Gebot erhält nach dreimaligem Aufruf den Zu­schlag. Wenn mehrere Personen das gleiche Gebot angeben und nach dreimaligem Aufruf kein höheres Gebot erfolgt, entscheidet das Los. Bei Meinungsverschiedenheiten über die Gültigkeit eines Zuschlages behält sich der Versteigerer das Recht vor, das Objekt noch einmal auszubieten. Der Versteigerer behält sich zudem das Recht vor, Nummern au­ßerhalb der Reihenfolge zu versteigern, zu trennen, zusammenzufassen, zurückzuziehen und den Zuschlag unter Vorbehalt zu erteilen. Er ist berechtigt, schriftliche und mündliche Gebote ohne Begründung zurückzuweisen. Der Versteigerer kann den Zuschlag zurücknehmen und den Gegenstand erneut anbieten, wenn irrtümlich ein rechtzeitig abgegebenes Gebot übersehen worden ist oder wenn der Höchstbietende sein Gebot nicht gelten lassen will oder sonst Zweifel über den Zuschlag bestehen. 4. Auf den Zuschlagspreis ist ein Aufgeld von 27% zu entrichten, in dem die gesetzliche Um­satzsteuer ohne separaten Ausweis enthalten ist (Differenzbesteuerung). Auf Zuschläge für Katalogpositionen, die mit einem „*“ gekennzeichnet sind, ist ein Aufgeld von 20%, auf den Rechnungsendbetrag die Mehrwertsteuer von z.Zt. 7% (ermäßigt bei Büchern) zu entrichten. Auf Zuschläge für Katalogpositionen, die mit einem „#“ gekennzeichnet sind, ist ein Aufgeld von 20%, auf den Rechnungsendbetrag die Mehrwertsteuer von z.Zt. 19% (Autographen, Ma­nuskripte, Graphik, Kunst etc.) zu entrichten (Regelbesteuerung). Für deutsche Unternehmen, die zum Vorsteuerabzug bei Büchern und Kunstgegenständen berechtigt sind, kann auf Wunsch die Gesamtrechnung wie bisher in der Regelbesteuerung durchgeführt werden. Ausländischen Käufern außerhalb der EU – und bei Angabe ihrer USt.-Identifikations-Nr. als Nachweis ihrer Berechtigung zum Bezug steuerfreier innergemein­schaftlicher Lieferungen auch Unternehmen innerhalb der EU – wird keine Mehrwertsteuer berechnet, wenn der Versand der Ware durch das Auktionshaus vorgenommen wird. Anderen Käufern aus EU-Ländern muss die Mehrwertsteuer berechnet werden. Bei Selbstmitnahme der Ware muss die Mehrwertsteuer berechnet werden. Soweit es sich um Gegenstände der Bildenden Kunst (seit Entstehungsjahr 1900) handelt, werden aus dem Folgerecht des § 26 UrhG resultierende Kosten dem Käufer anteilig mit 1% des Zuschlagspreises weiterberechnet. 5. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme und Zahlung. Kommissionäre haften diesbezüglich für ihre Auftraggeber. Das Eigentum an dem ersteigerten Gut geht erst mit voll­ständiger Bezahlung, die Gefahr gegenüber jeglichem Schaden jedoch bereits mit dem Zu­schlag auf den Ersteigerer über. 6. Ersteigertes Gut wird erst nach erfolgter Bezahlung ausgehändigt. Aufbewahrung und Ver­sand erfolgen auf Rechnung der Käufer; die Kosten für Versand, Verpackung und Versiche­rung werden mit der Gesamtrechnung berechnet. Gerahmte Graphiken werden nur auf aus­drücklichem Wunsch und auf Gefahr des Käufers mit Glas und Rahmen versandt. Bei Zah­lungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von mind. 5% (Unternehmen 8%) berechnet. Im Übrigen kann der Versteigerer bei Zahlungsverzug wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages oder nach Fristsetzung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. 7. Sämtliche zur Versteigerung kommenden Gegenstände können vor der Versteigerung zu den angegebenen Zeiten besichtigt und geprüft werden. Die zur Versteigerung gelangenden Gegenstände sind ausnahmslos gebraucht und werden in dem Zustand veräußert, in dem sie sich zum Zeitpunkt des Zuschlages befinden. Ansprüche des Käufers gegen den Versteigerer wegen Sach- und Rechtsmängeln sind ausgeschlossen. Die Katalogbeschreibungen beruhen auf den bis zum Zeitpunkt der Versteigerung veröffentlichten oder sonst allgemein zugänglichen Erkenntnissen sowie auf den Angaben des Einlieferers. Die Katalogbeschreibungen sind mit der notwendigen Sorgfalt vorgenommen, bedeuten jedoch keine Garantie im Rechtssinne. 8. Nach erfolgtem Zuschlag können Zuschreibungen und Erhaltungszustände nicht beanstandet werden; Reklamationen bezüglich der Vollständigkeit sind innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt der Sendung dem Versteigerer schriftlich mitzuteilen. Reklamationen, die bis 5 Wochen nach Auktionsschluss erhoben werden, werden nach Möglichkeit auf dem Kulanz­wege geregelt. Bei später vorgetragenen begründeten Mängelrügen hinsichtlich der Vollstän­digkeit erklärt der Versteigerer sich bereit, innerhalb der Verjährungsfrist von 12 Monaten nach Zuschlag die Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Einlieferer geltend zu machen. Im Falle erfolgreicher Inanspruchnahme des Einlieferers erstattet der Versteigerer dem Käufer den Kaufpreis. Im Übrigen werden die Rechte des Käufers auf Nacherfüllung, auf Schadenersatz oder auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen ausgeschlossen, es sei denn, ein Mangel ist arglistig verschwiegen worden. 9. Schriftliche Aufträge übernimmt die Firma Nosbüsch & Stucke GmbH spesenfrei für den Auftraggeber. Telefonische, telegraphische, fernschriftliche und Aufträge per Email bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Bei schriftlichen Geboten beauftragt der Interessent den Ver­steigerer, für ihn Gebote abzugeben. Bei telefonischen Geboten wird ein im Saal anwesender Telefonist nach Anweisung des Telefonbieters Gebote abgeben. Der Nachverkauf ist Teil der Versteigerung, bei der der Interessent entweder telefonisch oder schriftlich den Auftrag zur Gebotsabgabe mit einem bestimmten Betrag erteilt. In den vorgenannten Fällen finden die Bestimmungen über Fernabsatzverträge (§§ 312b-312d BGB) keine Anwendung. Für Auf­träge, die weniger als 24 Stunden vor dem angesetzten Auktionstermin oder während der Auktion eingehen, übernimmt der Versteigerer keinerlei Haftung. Übermittlungsfehler und postalische Verzögerungen gehen zu Lasten der Auftraggeber. 10. Erfüllungsort und Gerichtstand ist, soweit dies rechtlich vereinbart werden kann, Berlin. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Abkommen der Vereinten Nationen über Verträge des internationalen Warenkaufs (CISG) findet keine Anwendung). 11. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt. 12. Mit der Abgabe eines mündlichen oder schriftlichen Gebotes bestätigt der Bieter, die Ver­steigerungsbedingungen zur Kenntnis genommen zu haben und anzuerkennen. 13. Die Versteigerungsbedingungen haben eine deutsche und eine englische Version. In allen Streit- und Zweifelsfällen ist die deutsche Fassung maßgebend; das gilt insbesondere für die Auslegung von Rechtsbegriffen und Katalogangaben. 14. Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung: Online-Streitbeilegung Stand März 2018 Die Versteigerer Manfred Nosbüsch, Harald Stucke, Dieter van Reimersdahl Scroll